Unentgeltliche Rechtsberatung

Das Bedürfnis von Menschen mit Behinderungen und anderen Anspruchsgruppen sich rechtlich beraten zu lassen, nimmt angesichts der immer komplexeren Lebensrealität zu. Beratungs- und Unterstützungsangebote spielen eine wichtige Rolle in der Förderung der Rechtsgleichheit von Menschen mit Behinderungen und in der Förderung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Der Aargauer Regierungsrat hat am 4. Dezember 2019 den Leistungsvertrag 2020–2023 mit Inclusion Handicap genehmigt. Inclusion Handicap bietet Rechtsberatung für Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen an, die im Kanton Aargau zivilrechtlichen Wohnsitz haben. Die unentgeltliche Rechtsberatung kann zu behinderungsbedingten Fragen in den Fachgebieten Sozialversicherung und Gleichstellung in Anspruch genommen werden. Der Kanton Aargau unterstützt diese mit einem finanziellen Beitrag gemäss § 34 Abs. 1 des Betreuungsgesetzes.

Weitere Informationen: https://www.inclusion-handicap.ch/de/recht/rechtsberatung-44.html